WGM - Altlastenmanagement

Grundlagen

Expertinnen und Experten der Stadt Wien haben in Zusammenarbeit mit einschlägigen Spezialunternehmen in den letzten Jahren technisches Know-how entwickelt, das zu Recht für die Bewältigung der Probleme als richtungweisend gilt, und das deshalb großes Interesse im In- und Ausland gefunden hat.

Betrieb von Absicherungsanlagen

Da eine Sanierung der Altlasten nur sehr selten finanzierbar ist, bleibt in der Regel nur die Möglichkeit einer Absicherung. Jede Altlastenabsicherung bedarf trotz vollautomatischen Betriebes ständiger Kontrolle. Die WGM bedient sich der Datenfernübertragung für die Überwachung der Anlagen, um ständigen Personaleinsatz vor Ort vermeiden zu können.
Die Daten werden im 24-Stunden-Rhythmus in die Zentrale der Fachabteilung übertragen. Hier wird der Zustand der Außenanlagen ständig mit Computerunterstützung überwacht. Kleinere Störungsbehebungen sind vom Computerarbeitsplatz aus ohne Entsendung eines Technikers möglich. Alle Daten und Ereignisse werden vom Computer in einem Langzeitprotokoll aufgezeichnet.

Im Altlastenatlas ausgewiesene Flächen

Altablagerungen und Altstandorte, die als Verdachtsflächen gemeldet wurden und von denen durch Untersuchungen nachgewiesen wurde, dass von ihnen eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgeht, werden als Altlasten in den Altlastenatlas eingetragen. Die rechtliche Grundlage zur Führung des Altlastenatlas ist das Altlastensanierungsgesetz. Der Altlastenatlas wird als Verordnung im Bundesgesetzblatt kundgemacht.

Fachliche Grundlage für die Ausweisung im Altlastenatlas ist eine Gefährdungsabschätzung durch das Umweltbundesamt. Wird nach Abschluss von Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen nachgewiesen, dass von einer Altlast keine erhebliche Umweltgefährdung mehr ausgeht, wird die Altlast als saniert oder gesichert gekennzeichnet.

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